Allgemeines


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1. Fertigstellung/Übergabe



Nach Fertigstellung lädt Sie Ihr Bauleiter zu einer gemeinsamen ausführlichen Bauabnahme in Ihr neues Heim ein. Bei dieser Gelegenheit erhalten Sie nicht nur das entsprechende Abnahmeprotokoll, sondern auch den Originalsatz an Hausschlüsseln. Selbstverständlich finden Sie Ihr Haus schon an diesem Tag besenrein vor.
Für etwaige Gewährleistungsansprüche bleibt der Bauleiter Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.



2. Sonstiges



Abweichungen und Ergänzungen – z. B. Ihre Ausstattungssonderwünsche oder ein eventueller Eigenleistungsanteil – werden im Rahmen der Bemusterungen festgelegt und sind damit verbindlich.

Die in der Bau- und Leistungsbeschreibung mit dem Vermerk „auf Ihren Wunsch“ bzw. „auf Wunsch“, „gegen Mehrpreis“ beschriebenen Leistungen oder die von Ihnen gewünschten Zusatzleistungen sind ebenso wie die aufgrund von behördlichen Auflagen erforderlichen Zusätze getrennt in Auftrag zu geben und zu vergüten. Die mit „Herstellerinformation“ gekennzeichneten Seiten sind Präsentationen der Industriepartner, deren Inhalt ggfs. nicht zum Standardleistungsumfang dieser Bau- und Leistungsbeschreibung gehören.

Im Zuge der ständigen Weiterentwicklung bleibt es nicht aus, dass technische oder architektonische Änderungen zur Verbesserung Ihres Hauses vorgenommen werden müssen. Diese Änderungen dürfen die Werthaltigkeit des Bauwerks nicht beeinträchtigen oder verschlechtern. Dies betrifft ebenso einen eventuellen Austausch der verwendeten Baustoffe sowie Herstellerund Markenartikel.

Die Prospekt- und Eingabepläne zur Baugenehmigung sind maßgebend für die Gestaltung der gesamten Anlage, jedoch nicht verbindlich (z. B. für eingezeichnete Möblierungen). Angegebene Maße sind Rohbaumaße. Es besteht die Möglichkeit, dass es bei der Bauausführung zu geringen Wohnflächenabweichungen kommen kann.
Wohnflächenabweichungen plus/minus 3 % stellen demnach keine Abweichung dar.

Die Meisterbetriebe bauen Ihr Eigenheim auf Ihrem Grundstück. Die Zufahrt muss während der Bauphase jederzeit für Kräne und schwere Baufahrzeuge erreichbar sein. Darüber hinaus benötigen die Meisterbetriebe für die Baustelleneinrichtung und für das Baumaterial eine ausreichend große und befestigte Fläche. Grundlage des Angebotes ist ein ebenes und waagrechtes Grundstück mit einer Bodenbeschaffenheit der Klasse 3, 4 oder 5. Die Baufreiheit ist erforderlich, damit keine Hindernisse wie Bewuchs oder Gebäude den Bauablauf beeinträchtigen.

Bei über oder unter dem Straßenniveau liegendem Baugelände können ebenfalls Zusatzleistungen erforderlich werden. Der Grundwasserspiegel muss mehr als 50 cm unter dem Fundament liegen.
Bei Hang- oder Schichtenwasser und bei wenig durchlässigem Baugrund müssen gegebenenfalls zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen vorgenommen werden.

Grundlage dieses Angebots ist eine zulässige Bodenpressung von 200 kN/m2. Bei nicht unterkellerten Häusern muss der Wert 150 kN/m2 betragen.

Im Standard gehen wir von einer Schneelastzone 1 sowie der Erdbebenzone 0 aus. Maßnahmen, die aufgrund von Abweichungen dieser Voraussetzungen erforderlich werden, können erst bei Planungs- bzw. Baubeginn festgestellt werden und sind daher nicht im Angebotspreis enthalten. Dabei ist es unerheblich, ob Mitarbeiter der Meisterbetriebe das Grundstück besichtigt haben und etwaige Besonderheiten bekannt waren oder nicht.

Bei dargestellten Fotos oder Ansichtszeichnungen handelt es sich um individuelle Kundenhäuser. Diese sind unverbindliche Illustrationen, maßgeblich für die Ausführung Ihres Hauses ist nur die Bau- und Leistungsbeschreibung.

Winterbaumaßnahmen sind nicht einkalkuliert. Die Bauzeit verlängert sich, sollten witterungsbedingt unter 5 °C keine Arbeiten möglich sein.



3. Wichtige Hinweise bei Eigenleistungen



Eigenleistungen sind bei Ihrem Haus fast in jedem beliebigen Umfang möglich.

Sie als Bauherr sollten jedoch im eigenen Interesse darauf achten, dass bestimmte Grenzen eingehalten werden. So dürfen wichtige Haftungs- oder Gewährleistungszusammenhänge durch die Eigenleistung nicht getrennt werden.
Außerdem sollten Sie die von Ihnen sinnvoll durchführbare Menge an Eigenleistung und die damit verbundene Einsparung nicht überschätzen.
Um einen reibungslosen Bauablauf sicherzustellen, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass verschiedene Gewerke, die wunschgemäß in Eigenleistung erbracht werden, aufeinander abzustimmen sind. Ihre Berater bei den Detailabsprachen informieren Sie diesbezüglich gern. Eigenleistungen der Bauherren beziehen sich auf Lieferung des Materials und alle zur Vollendung des Gewerks notwendigen Arbeiten. Sie dürfen nicht zu Zeitverzögerungen und Behinderungen im Bauablauf führen. Durch Behinderungen entstandene Kosten sind von den Bauherren zu tragen. Eine eventuell entstehende Zeitverzögerung muss der Fertigstellungsfrist hinzugerechnet werden.
Die Eigenleistungen müssen durch den Bauherrn der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden und sollten durch eine separate Haftpflichtversicherung durch die Bauherrn versichert sein. Für Eigenleistungen übernehmen die HDH bzw. die Meisterbetriebe keine Bauleitung und auch keine Gewährleistung.



4. Verbindungsarbeiten mit anderen Bauwerken



Anpassungs- und Verbindungsarbeiten an bestehendem/n Bauwerksteil/en sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Auf Ihren Wunsch führen unsere Meisterbetriebe diese Leistungen gegen gesonderten Auftrag durch.

Bei Doppel- und Reihenhäusern gehen wir von einer zeitgleichen Erstellung beider Haushälften aus. Ein zwischenzeitlicher Außenputz bzw. ein Wärmedämmverbundsystem sowie entsprechende Gerüstarbeiten sind nicht im Grundpreis enthalten.



5. Erläuterung bautechnischer Begriffe



Die Kniestockhöhe ist das Maß der Oberkante Rohdecke bis Oberkante Ringbalken (Unterkante Fußpfette).
Die Länge des Dachvorsprunges der Traufseite ist das Maß Vorderkante Putz bis Vorderkante Sparrenkopf, waagrecht gemessen.
Der Dachvorsprung auf der Giebelseite ist das Maß zwischen Putz bis einschließlich Ortgangziegel. Die Traufhöhe ist der Schnittpunkt Außenkante Putz mit der Oberkante Dachhaut.



6. Oberflächenqualität bei Spachtelarbeiten im Putz- und Trockenbaubereich



a) Schließen von Fugen im Gewerk Trockenbauarbeiten:
(Merkblatt Nr. 2 „Verspachtelung von Gipsplatten Oberflächengüte“ des Deutschen Gipsverbandes)

Q 1 – die Grundverspachtelung:
Füllen der Fugen, Überziehen der sichtbaren Teile der Befestigungsmittel dient allein dem technischen Zweck und stellt keine visuellen Ansprüche

Q 2 – die Standardverspachtelung:
Grundverspachtelung (Q1) und Nachspachteln zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs zur Plattenoberfläche dient hauptsächlich für Raufasertapeten und matte, strukturierte und füllende Anstriche

b) Schließen von Fugen im Gewerk Putzarbeiten

Q1 - Putze der Qualitätsstufe 1
Für Oberflächen von Putzen, an die keine Anforderungen (z. B. Optik, Ebenheit) gestellt werden, ist eine geschlossene Putzfläche (Bestich, Rapputz) ausreichend. Bei einlagigen Putzen sind vereinzelte Schwindrisse oder geringer Fugeneinfall bei inhomogenem Putzgrund nicht ganz auszuschließen.

Q2 - Putze der Qualitätsstufe 2 (Standard)
Diese Oberfläche entspricht der Standardqualität und genügt den üblichen Anforderungen an Wand- und Deckenflächen. Putzoberflächen der Qualitätsstufe 2 sind geeignet für:

  • dekorative Oberputze > 1,0 mm
  • mittel- bis grob strukturierte Wandbekleidungen, z. B. Raufasertapeten (Körnung RM oder RG nach DIN 6742)
  • matte, gefüllte Anstriche/Beschichtungen (z. B. Dispersionsanstrich), die mit grober Lammfell- oder Strukturrolle aufgetragen werden



7. Dachgeschossausbau


a) Komplett ausgebautes Dachgeschoss:
Die zu Wohnzwecken dienenden Räume im Dachgeschoss werden wie die Räume im Erdgeschoss hergestellt, so umfangreich wie in dieser Baubeschreibung beschrieben.

b) Dachgeschoss für den späteren Ausbau vorbereitet

  • die vertraglich festgelegten Giebelfenster werden inklusive Außenfensterbänken eingesetzt
  • Treppe zum Dachgeschoss einschließlich Geländer und Fliesenbelag
  • das Mauerwerk des Treppenhauses zum Dachgeschoss wird auf der Treppenseite geputzt, tapeziert und gestrichen
  • 1 Innentür zum Bodenraum (Tür wie EG ).
  • 40 mm Trittschalldämmung, 40 mm Wärmedämmung aus Polystyrol-Hartschaum 20 SE (Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040) auf der Rohdecke
  • die Elektroinstallation mit 1 Lichtauslass und Schalter (kombiniert mit 1 Steckdose) neben der Tür sowie 2 Einfachsteckdosen die Anschlüsse für Versorgungs-, Entsorgungs-, Strom- und Heizungsleitungen über Oberkante Fußboden
  • Flurbereich im DG (Treppenkopf) mit schwimmendem Estrich inklusive Belag

c) Nicht ausbaufähiges Dachgeschoss
Wurde vertraglich vereinbart, dass das Dachgeschoss nicht ausgebaut wird, werden die Leistungen wie folgt ausgeführt: es wird eine Holzbalkendecke gemäß statischer Berechnung über dem Erdgeschoss, bzw. ggf. Obergeschoss eingebaut










[Bau- und Leistungsbeschreibung CreativHaus - Stand 01.2010]