Allgemeines
1. Fertigstellung/Übergabe
Nach Fertigstellung lädt Sie Ihr Bauleiter zu einer
gemeinsamen ausführlichen Bauabnahme
in Ihr neues Heim ein. Bei dieser Gelegenheit erhalten
Sie nicht nur das entsprechende Abnahmeprotokoll,
sondern auch den Originalsatz an
Hausschlüsseln. Selbstverständlich finden Sie
Ihr Haus schon an diesem Tag besenrein vor.
Für
etwaige Gewährleistungsansprüche bleibt der
Bauleiter Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.
2. Sonstiges
Abweichungen und Ergänzungen – z. B. Ihre
Ausstattungssonderwünsche oder ein eventueller
Eigenleistungsanteil – werden im Rahmen
der Bemusterungen festgelegt und sind damit
verbindlich.
Die in der Bau- und Leistungsbeschreibung mit
dem Vermerk „auf Ihren Wunsch“ bzw. „auf
Wunsch“, „gegen Mehrpreis“ beschriebenen
Leistungen oder die von Ihnen gewünschten
Zusatzleistungen sind ebenso wie die aufgrund
von behördlichen Auflagen erforderlichen
Zusätze getrennt in Auftrag zu geben und zu
vergüten. Die mit „Herstellerinformation“ gekennzeichneten
Seiten sind Präsentationen der
Industriepartner, deren Inhalt ggfs. nicht zum
Standardleistungsumfang dieser Bau- und Leistungsbeschreibung
gehören.
Im Zuge der ständigen Weiterentwicklung bleibt
es nicht aus, dass technische oder architektonische
Änderungen zur Verbesserung Ihres Hauses
vorgenommen werden müssen. Diese Änderungen
dürfen die Werthaltigkeit des Bauwerks
nicht beeinträchtigen oder verschlechtern. Dies
betrifft ebenso einen eventuellen Austausch
der verwendeten Baustoffe sowie Herstellerund
Markenartikel.
Die Prospekt- und Eingabepläne zur Baugenehmigung
sind maßgebend für die Gestaltung der
gesamten Anlage, jedoch nicht verbindlich (z. B.
für eingezeichnete Möblierungen).
Angegebene Maße sind Rohbaumaße.
Es besteht die Möglichkeit, dass es bei der Bauausführung
zu geringen Wohnflächenabweichungen
kommen kann.
Wohnflächenabweichungen plus/minus 3 % stellen demnach keine Abweichung dar.
Die Meisterbetriebe bauen Ihr Eigenheim auf
Ihrem Grundstück. Die Zufahrt muss während
der Bauphase jederzeit für Kräne und schwere
Baufahrzeuge erreichbar sein. Darüber hinaus
benötigen die Meisterbetriebe für die Baustelleneinrichtung
und für das Baumaterial eine
ausreichend große und befestigte Fläche.
Grundlage des Angebotes ist ein ebenes und
waagrechtes Grundstück mit einer Bodenbeschaffenheit
der Klasse 3, 4 oder 5. Die Baufreiheit
ist erforderlich, damit keine Hindernisse
wie Bewuchs oder Gebäude den Bauablauf
beeinträchtigen.
Bei über oder unter dem Straßenniveau liegendem
Baugelände können ebenfalls Zusatzleistungen
erforderlich werden. Der Grundwasserspiegel
muss mehr als 50 cm unter dem
Fundament liegen.
Bei Hang- oder Schichtenwasser und bei wenig
durchlässigem Baugrund müssen gegebenenfalls
zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen vorgenommen
werden.
Grundlage dieses Angebots ist eine zulässige
Bodenpressung von 200 kN/m2. Bei nicht unterkellerten
Häusern muss der Wert 150 kN/m2
betragen.
Im Standard gehen wir von einer Schneelastzone
1 sowie der Erdbebenzone 0 aus.
Maßnahmen, die aufgrund von Abweichungen
dieser Voraussetzungen erforderlich werden,
können erst bei Planungs- bzw. Baubeginn festgestellt
werden und sind daher nicht im Angebotspreis
enthalten. Dabei ist es unerheblich,
ob Mitarbeiter der Meisterbetriebe das Grundstück
besichtigt haben und etwaige Besonderheiten
bekannt waren oder nicht.
Bei dargestellten Fotos oder Ansichtszeichnungen
handelt es sich um individuelle Kundenhäuser.
Diese sind unverbindliche Illustrationen,
maßgeblich für die Ausführung Ihres Hauses ist
nur die Bau- und Leistungsbeschreibung.
Winterbaumaßnahmen sind nicht einkalkuliert.
Die Bauzeit verlängert sich, sollten witterungsbedingt
unter 5 °C keine Arbeiten möglich sein.
3. Wichtige Hinweise bei Eigenleistungen
Eigenleistungen sind bei Ihrem Haus fast in jedem
beliebigen Umfang möglich.
Sie als Bauherr sollten jedoch im eigenen Interesse
darauf achten, dass bestimmte Grenzen
eingehalten werden. So dürfen wichtige Haftungs-
oder Gewährleistungszusammenhänge
durch die Eigenleistung nicht getrennt werden.
Außerdem sollten Sie die von Ihnen sinnvoll
durchführbare Menge an Eigenleistung und
die damit verbundene Einsparung nicht überschätzen.
Um einen reibungslosen Bauablauf
sicherzustellen, möchten wir Sie darauf aufmerksam
machen, dass verschiedene Gewerke,
die wunschgemäß in Eigenleistung erbracht
werden, aufeinander abzustimmen sind. Ihre
Berater bei den Detailabsprachen informieren
Sie diesbezüglich gern. Eigenleistungen der
Bauherren beziehen sich auf Lieferung des
Materials und alle zur Vollendung des Gewerks
notwendigen Arbeiten. Sie dürfen nicht zu Zeitverzögerungen
und Behinderungen im Bauablauf
führen. Durch Behinderungen entstandene
Kosten sind von den Bauherren zu tragen. Eine
eventuell entstehende Zeitverzögerung muss
der Fertigstellungsfrist hinzugerechnet werden.
Die Eigenleistungen müssen durch den Bauherrn
der zuständigen Berufsgenossenschaft
gemeldet werden und sollten durch eine separate
Haftpflichtversicherung durch die Bauherrn
versichert sein. Für Eigenleistungen übernehmen
die HDH bzw. die Meisterbetriebe keine
Bauleitung und auch keine Gewährleistung.
4. Verbindungsarbeiten mit anderen Bauwerken
Anpassungs- und Verbindungsarbeiten an
bestehendem/n Bauwerksteil/en sind nicht im
Leistungsumfang enthalten. Auf Ihren Wunsch
führen unsere Meisterbetriebe diese Leistungen
gegen gesonderten Auftrag durch.
Bei Doppel- und Reihenhäusern gehen wir von
einer zeitgleichen Erstellung beider Haushälften
aus. Ein zwischenzeitlicher Außenputz bzw. ein
Wärmedämmverbundsystem sowie entsprechende
Gerüstarbeiten sind nicht im Grundpreis
enthalten.
5. Erläuterung bautechnischer Begriffe
Die Kniestockhöhe ist das Maß der Oberkante
Rohdecke bis Oberkante Ringbalken (Unterkante
Fußpfette).
Die Länge des Dachvorsprunges der Traufseite
ist das Maß Vorderkante Putz bis Vorderkante
Sparrenkopf, waagrecht gemessen.
Der Dachvorsprung auf der Giebelseite ist das
Maß zwischen Putz bis einschließlich Ortgangziegel.
Die Traufhöhe ist der Schnittpunkt Außenkante
Putz mit der Oberkante Dachhaut.
6. Oberflächenqualität bei Spachtelarbeiten im Putz- und Trockenbaubereich
a) Schließen von Fugen im Gewerk Trockenbauarbeiten:
(Merkblatt Nr. 2 „Verspachtelung von Gipsplatten
Oberflächengüte“ des Deutschen Gipsverbandes)
Q 1 – die Grundverspachtelung:
Füllen der Fugen, Überziehen der sichtbaren
Teile der Befestigungsmittel
dient allein dem technischen Zweck und stellt
keine visuellen Ansprüche
Q 2 – die Standardverspachtelung:
Grundverspachtelung (Q1) und Nachspachteln
zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs
zur Plattenoberfläche dient hauptsächlich für Raufasertapeten und
matte, strukturierte und füllende Anstriche
b) Schließen von Fugen im Gewerk Putzarbeiten
Q1 - Putze der Qualitätsstufe 1
Für Oberflächen von Putzen, an die keine Anforderungen
(z. B. Optik, Ebenheit) gestellt werden,
ist eine geschlossene Putzfläche (Bestich, Rapputz)
ausreichend. Bei einlagigen Putzen sind
vereinzelte Schwindrisse oder geringer Fugeneinfall
bei inhomogenem Putzgrund nicht ganz
auszuschließen.
Q2 - Putze der Qualitätsstufe 2 (Standard)
Diese Oberfläche entspricht der Standardqualität
und genügt den üblichen Anforderungen an
Wand- und Deckenflächen. Putzoberflächen der
Qualitätsstufe 2 sind geeignet für:
- dekorative Oberputze > 1,0 mm
- mittel- bis grob strukturierte Wandbekleidungen, z. B. Raufasertapeten (Körnung RM oder RG nach DIN 6742)
- matte, gefüllte Anstriche/Beschichtungen (z. B. Dispersionsanstrich), die mit grober Lammfell- oder Strukturrolle aufgetragen werden
7. Dachgeschossausbau
a) Komplett ausgebautes Dachgeschoss:
Die zu Wohnzwecken dienenden Räume im Dachgeschoss
werden wie die Räume im Erdgeschoss
hergestellt, so umfangreich wie in dieser Baubeschreibung
beschrieben.
b) Dachgeschoss für den späteren Ausbau
vorbereitet
- die vertraglich festgelegten Giebelfenster werden inklusive Außenfensterbänken eingesetzt
- Treppe zum Dachgeschoss einschließlich Geländer und Fliesenbelag
- das Mauerwerk des Treppenhauses zum Dachgeschoss wird auf der Treppenseite geputzt, tapeziert und gestrichen
- 1 Innentür zum Bodenraum (Tür wie EG ).
- 40 mm Trittschalldämmung, 40 mm Wärmedämmung aus Polystyrol-Hartschaum 20 SE (Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040) auf der Rohdecke
- die Elektroinstallation mit 1 Lichtauslass und Schalter (kombiniert mit 1 Steckdose) neben der Tür sowie 2 Einfachsteckdosen die Anschlüsse für Versorgungs-, Entsorgungs-, Strom- und Heizungsleitungen über Oberkante Fußboden
- Flurbereich im DG (Treppenkopf) mit schwimmendem Estrich inklusive Belag
c) Nicht ausbaufähiges Dachgeschoss
Wurde vertraglich vereinbart, dass das Dachgeschoss nicht ausgebaut wird, werden die Leistungen wie folgt ausgeführt: es wird eine Holzbalkendecke gemäß statischer Berechnung über dem Erdgeschoss, bzw. ggf. Obergeschoss eingebaut
[Bau- und Leistungsbeschreibung CreativHaus - Stand 01.2010]
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