Gewerk 2 - Bauleistungen - Erd- u. Rohbauarbeiten - Baustelleneinrichtung


Gewerk 2 - Baustelleneinrichtung - Erd- und Rohbauarbeiten


a) Baustelleinrichtung

Unsere Mitglieder stellen sämtliche Baugeräte zur Verfügung, die zur Erstellung Ihres Hauses notwendig sind.

Sind grundstücksbedingt oder durch behördliche Maßgaben bedingt Bauzäune erforderlich, werden sie auf Ihren Wunsch ebenfalls bereitgestellt. Anschließend erfolgt die Vermessung der Baugrube durch ein amtlich zugelassenes Vermessungsbüro.

Nach dem Aushub der Baugrube beginnt unter Zuhilfenahme eines Schnurgerüstes die Feineinmessung des Hauskörpers. Damit ist sichergestellt, dass Ihr Haus auch genau dort gebaut wird, wo Sie es mit Ihrem Architekten geplant haben. Die Schnurböcke werden von Ihrem Rohbau-Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Vermessungsbüro rechnet direkt mit Ihnen ab. Die Kosten für Vermessungsleistungen sollten in Ihren Baunebenkosten Berücksichtigung finden.




[Bau- und Leistungsbeschreibung CreativHaus - Stand 01.2010]