Gewerk 1 - Mitgliedsarchitekt
Für den Bau Ihres KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009) steht Ihnen von Anfang an ein kompetentes
Baufachteam zur Verfügung. Es besteht immer aus qualifizierten Meister- und
Fachbetrieben. Ihr Wunschhaus erarbeitet Ihr zuständiger Verkaufsberater gemeinsam mit
Ihnen vor Ort. Er beantwortet Ihnen außerdem alle Fragen rund um Ihren Hausbau.
Sobald Sie entschieden haben, wie Ihr Wunschhaus aussehen soll, bestimmen Sie mit unserem
Mitgliedsarchitekten die Einordnung des Gebäudes auf Ihrem Grundstück sowie alle
Details des Hauses. Um Ihren Bauantrag fachgerecht erstellen zu können, benötigt er außerdem
die folgenden Unterlagen:
Bei der Beschaffung dieser Unterlagen helfen Ihnen gern Ihr Verkaufsberater und Ihr Architekt.
Sollten diese Unterlagen nicht vorhanden sein, veranlasst der Mitgliedsarchitekt auf
Ihren Wunsch, dass ein amtlich zugelassenes Vermessungsbüro und ein Büro für Geologie
die notwendigen Dokumente für Sie erstellt. Das Vermessungsbüro und der Geologe rechnen
ihre erbrachte Leistung jeweils direkt mit Ihnen ab.
a) Bauantrag HOAI 1 - 4
Ihr Architekt fertigt nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Ihre kompletten Bauantragsunterlagen an – inklusive der Bauzeichnungen im Maßstab 1:100. Die Berechnungen des umbauten Raumes, der Grund- und Geschossflächen Ihres Hauses mit Wohn- und Nutzflächen samt Entwässerungsplan werden auf einem hochleistungsfähigen Grafik- oder CAD -System gefertigt. Nach dem ersten Planungsgespräch erhalten Sie Ihren Vorentwurf und eine 3-D-Visualisierung Ihres Hauses. So können Sie sich Ihr zukünftiges Zuhause besser vorstellen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen. Nach der endgültigen Abstimmung dieses Vorentwurfes erhalten Sie drei Plansätze für die Baubehörde sowie zwei Plansätze zu Ihrer persönlichen Verfügung – zum Beispiel, um auch Freunden oder Bekannten Ihr Traumhaus vorstellen zu können!
Nach Unterzeichnung des Bauantrages reichen Sie als Bauherr die Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde zur Prüfung und Genehmigung ein. Ihr Architekt steht Ihnen dabei unterstützend zur Seite – vor allem, damit Sie möglichst schnell die Baufreigabe erhalten. Diese Leistungen sind im Angebotspreis enthalten.
Die Zustimmungen für sämtliche Hausanschlüsse
– Wasser, Abwasser, Gas (sofern
notwendig), Strom und Telefonanschluss – beantragt
der Planungsarchitekt im Auftrag des
Bauherrn.
Diese Unterlagen sind zur Erteilung der Baugenehmigung
notwendig. Die Kosten dieser
Genehmigungen und Auskünfte sind nicht im
Festpreis enthalten.
Umplanungen, die nach Einreichung des Bauantrages oder in der Bauphase erfolgen, sind im Hauspreis nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
b) Energienachweis
In den vergangenen Jahren wurden die energetischen Anforderungen an Neubauten enorm
an den bewussten Umgang mit den immer knapper werdenden Energieressourcen angepasst.
Die aktuelle Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 01. 10. 2009
in Kraft getreten und regelt die abermalige Reduzierung des Jahresprimärenergiebedarfs
eines Neubaus im Vergleich zur letzten EnEV aus dem Jahr 2007.
So muss heute der Jahresprimärenergiebedarf in der Regel ca. 30 %
geringer nachgewiesen werden als noch nach EnEV 2007.
Standardmäßig regelt die Ihnen vorliegende Bau- und Leistungsbeschreibung die Erstellung
des Hauses als ein so genanntes KfW Effizienzhaus 85 (nach EnEV 2009) und bietet
somit ein noch effektiveres Energieniveau als vom Gesetzgeber gefordert.
Das bedeutet, dass Ihr Haus maximal 85 % des Energiebedarfs des nach EnEV beschriebenen Referenzgebäudes
aufweist. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben gehen wir bei Aufstellung der Heizzentrale im Keller davon aus, dass die diese im beheizten Volumen des Gebäudes angeordnet wird und die Raumgröße nicht größer als 6 m2 ist.
Damit Sie von Anfang an Planungs- und Kostensicherheit erhalten, wird bereits im Rahmen der
Bauantragsstellung der entsprechende Energiebedarfsausweis
erstellt.
c) Werkplanung HOAI 5
Auf Basis der Bauantragsunterlagen erstellt
unser Verbandsmitglied, ein kompetentes Planungsbüro,
die Werkplanunterlagen im Maßstab
1 : 50 und übergibt diese in digitaler Form
sowie in 3-facher Ausfertigung in Papierform
dem Bauherren. Diese Kosten sind im Angebotspreis
enthalten. Nachfolgende Parameter
werden hierbei der Planung zugrunde gelegt:
Nachfolgende Parameter werden hierbei der Planung zu Grunde gelegt:
Bodenpressung:
- mind. 200 KN bei einem Haus mit
Keller
- mind. 150 KN bei einem Haus ohne
Keller
Erdbebenzone:
Standardmäßig gehen wir von der Erdbebenzone 0 aus.
Schneelast:
Im Standard gehen wir von der Schneelastzone 1 aus.
d) Statik
Im Zuge der Werkplanerstellung fertigt der Statiker als Mitglied im BUNDESVERBAND HAUS DER HANDWERKER e.V. dann die komplette Statik zu Ihrem Haus.
e) Vergabe HOAI 6-7
Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt gemäß
dieser Bau- und Leistungsbeschreibung, der
beim Auftrag zugrunde gelegten Pläne (Angebots-
oder Prospektpläne etc.) und auf Grundlage
der Richtlinien des Bundesverbandes.
In der Angebotsphase können sich die Firmen
im Architekturbüro über die Ausführung von
Regeldetails informieren. Die verwendeten
Baustoffe müssen eine baurechtliche Zulassung
oder ein Übereinstimmungszertifikat besitzen.
f) Bauleitung HOAI 8-9
Nach der Vergabe Ihrer Bauleistungen an die Meisterbetriebe lernen Sie Ihren Bauleiter
kennen – einen unabhängigen, qualifizierten Baufachmann. Er ist Ihr Ratgeber während der
gesamten Bauphase bis zur Hausübergabe und bleibt auch in der Gewährleistungszeit Ihr kompetenter
Ansprechpartner.
Zu den Aufgaben Ihres Bauleiters gehört der Leistungsumfang, wie er in der HOAI 8 & 9 geregelt ist, z. B.:
- Erarbeiten eines Bauzeitenplanes und Überwachung der fristgerechten Einhaltung.
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften und Einhaltung des Einbaus der vertraglich vereinbarten Materialien und Leistungen.
- Festlegung eines für alle Handwerksbetriebe verbindlichen Höhenmesspunktes (Meterriss) im EG .
- Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
- Koordinierung und Überwachung der am Bau fachlich beteiligten Handwerksbetriebe und der baubegleitenden DE KRA -Qualitätsüberwachung.
- Führen eines Bautagebuches und einer ausführlichen Fotodokumentation.
- Abnahme der Bauleistungen der einzelnen Gewerke, Anzeige eventueller Mängel an den jeweiligen Baubetrieb und Überwachung der fristgesetzten Mängelbeseitigung.
- Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe an den Bauherrn.
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran.
- Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Fotodokumentation, Abnahmeprotokolle, Prüfprotokolle, Bedienungsanleitungen etc.
- Auflisten der Gewährleistungsfristen. Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen.
- Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten.
- Koordinierung der Bereitstellung eines Baustellen- WCs sowie deren Abrechnung. Die Kosten hierfür sind im Honorar des Bauleiters enthalten.
g) Bemusterung
Unsere Verbandsmitglieder und Meisterbetriebe
laden Sie zu ausführlichen Bemusterungsgesprächen
ein. Von Haustüren, Fenstern,
Innentüren, Rollläden, Fliesen, Teppichböden
und Sanitärobjekten über Farbe und Struktur
des Außenputzes bis zur Farbe der Dacheindeckung
werden dabei alle Ihre individuellen
Wünsche erfasst und bei der Bauausführung
berücksichtigt.
Hier werden Ihre individuellen Wünsche bezüglich der einzubauenden Haustüre, Fenster, Innentüren,
Rollläden, Fliesen, Teppichböden, Sanitärobjekte, Farbe und Struktur des Außenputzes sowie die Farbe der
Dacheindeckung u. v. m erarbeitet und später bei der Bausausführung berücksichtigt.
h) Hausanschlüsse
Die Gebühren der Versorgungsträger sowie die Anschluss- und/oder Erschließungskosten sind nicht im Festpreis enthalten.
Um hier die Arbeit aller Versorgungsträger zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen den Einsatz einer Mehrsparten-
Hauseinführung der Firma HAUFFTECHNIK. Dabei erfolgt die Einführung aller Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Telekom etc.) in nur einer Wanddurchführung. Diese Leistung ist im Festpreis noch nicht enthalten.
i) Baustrom/Bauwasser/Baustellen-WC
Die Kosten für Baustrom- und Bauwasserverbrauch
sind nicht im Angebotspreis enthalten.
Ihr Bauleiter hilft Ihnen selbstverständlich bei
allen erforderlichen Beantragungen sowie bei
der Koordination.
Um den täglichen Bedürfnissen der Arbeiter
gerecht zu werden, muss auch ein Miet-WC vorhanden
sein. Die Kosten hierfür sind im Honorar
der Bauleitung enthalten. Die Koordination
der Bereitstellung und Abrechnung übernimmt
Ihr Bauleiter für Sie.
j) DEKRA Qualitätsüberwachung
Baubegleitende Qualitätsprüfung
Wir sind vom Qualitätsstandard unserer Handwerksbetriebe absolut überzeugt. Um Ihnen das zu verdeutlichen und Ihnen unser Höchstmaß an Qualität zu garantieren, lassen wir sämtliche Bauvorhaben von einem unabhängigen Sachverständigen der DEKRA baubegleitend überprüfen.Bei der Inspektion des konkreten Hauses prüft die DE KRA stichprobenartig das gesamte Objekt in verschiedenen Bauphasen.
Die unabhängigen DEKRA -Experten kontrollieren, ob die ausgeführten Arbeiten die anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Die einzelnen Begehungen werden von geschulten Sachverständigen durchgeführt, die einen einheitlich hohen Qualitätsstandard garantieren.
Jeder Einzelvorgang der Überprüfung wird dabei ausführlich dokumentiert. Weil der Bundesverband Wert auf Transparenz legt, bekommen Sie dieses Protokoll nach der Begehung zur Verfügung gestellt. Dies ist ein wesentlicher Vorteil, da unser Wettbewerb diese Einsicht in der Regel nicht gewährt.
Entspricht der Bau allen Anforderungen, erhalten Sie nach der Übergabe Ihres Hauses ein Zertifikat, das Ihnen die Qualität der Bauleistung bescheinigt.
Bei Ihrem Haus mit Keller sind vier DE KRA - Begehungen während der Bauphase im Grundpreis enthalten. Bei einem Haus auf Bodenplatte entfällt die erste Begehung.
1. Begehung:
Prüfung vor Verfüllen der Baugrube. Kontrolle der Kellerabdichtung. (Diese Begehung entfällt bei einem Haus auf Bodenplatte.)
2. Begehung:
Prüfung nach Fertigstellung des Rohbaus, der Dacheindeckung bzw. der Dachabdichtung.
3. Begehung:
Prüfung nach Fertigstellung der Rohinstallation Elektro, Heizung und Sanitär (vor dem Estricheinbau).
4. Begehung:
Prüfung vor der Endabnahme. Blower-Door-Test.
[ Weitergehende Information zur Dekra Qualitätsüberwachung erhalten Sie hier. ]
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